Konformitätsbewertung für Medizinprodukte

Home > Training > Konformitätsbewertung für Medizinprodukte

Konformitätsbewertung für Medizinprodukte

Medizinprodukte müssen in der EU, dem EWR und der Schweiz gemäß EU MDR 2017/745 einer Konformitätsbewertung unterzogen werden. Diese Bewertung muss nachweisen, dass das Medizinprodukt die „Grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß EU MDR 2017/745 Anhang I erfüllt.

Im Fall der Risikoklasse I genügt eine eigene Konformitätsbewertung und im Falle der Risikoklassen Is/Im/Ir, IIa/b und III muss eine „Benannte Stelle“ beteiligt werden, die dann eine Konformitätsbewertung durchführt und eine Konformitätsbescheinigung (CE-Zertifikat ausstellt).

Für diese Konformitätsbewertung ist eine umfangreiche technische Dokumentation gemäß EU MDR 2017/745 Anhang II und III erforderlich. 

Wir können Sie bei der Erstellung der technischen Dokumentation und der Konformitätsbewertung unterstützen.